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Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen: Eigentümerversammlungen sind möglich
Haus & Grund Hilden informiert
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 10. November eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Darin hat das Land auf Bitten von Haus & Grund explizit klargestellt: Wohnungseigentümer dürfen ihre Versammlungen auch im November durchführen. Wohnungseigentümer können trotz der geltenden Corona-Schutzverordnung in NRW auch im November Eigentümerversammlungen abhalten. „Die Landesregierung hat klargestellt: Sitzungen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind in NRW mit bis zu 20 Personen...