Verbändeinitiative zur Prüfung des AGB-Rechts durch Bundesjustizministerium: Keine Änderung des AGB-Rechts auf Kosten des Mittelstands
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen zwischen Unternehmen darf auf keinen Fall geändert werden. Denn das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich in der Praxis bewährt, gerade auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Das ist die klare Aussage einer gemeinsam verfassten Erklärung der „Initiative pro AGB-Recht“ – einer Verbändeinitiative aus dem Handwerk, der Markenwirtschaft, der Mode- und Textilindustrie, der Stahl- und Metallverarbeitenden Industrie,...