LK-Gemeinschaft
Gemeinde Bedburg-Hau erinnert an Räum- und Streupflicht
Aus aktuellem Anlass appelliert die Gemeinde Bedburg-Hau an alle Grundstückseigentümer, ihrer winterlichen Räum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen. Die Gemeinde hat die Winterwartungspflicht der Gehwege an die Anlieger übertragen. Alle Anlieger sind nach § 3 der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten, sodass die Fußgänger gefahrlos passieren können. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden...