Auflagen für Fußballvereine auf kommunalen Außensportanlagen
Wiederaufnahme des Sportbetriebs Fußball auf kommunalen Außensportanlagen
Auflagen für Fußballvereine auf kommunalen Außensportanlagen 1. Steuerung des Zugangs ► Der Sportverein ist für den Zugang auf die kommunale Sportanlage verantwortlich. ► Solange die Sportanlage für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt, hat der Sportverein Sorge dafür zu tragen, dass nur Sportlerinnen und Sportler sowie notwendiges Funktionspersonal der eigenen Sportgruppen die Sportanlage betreten. ► Entweder ist der Eingang der Sportanlage nach Betreten umgehend wieder zu verschließen oder...