Bürgergeld
Erhöhung Regelsatz deckt nicht einmal den Inflationsausgleich
Bochumer Montagsdemo protestiert gegen das unzureichende Bürgergeld Das Bürgergeld ist nur unwesentlich höher ist als die jetzigen Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) (502,00 Euro gegenüber 449,00 Euro bei Hartz IV für den Haushaltsvorstand). Die angekündigten Nachbesserungen wie z.B. das erhöhte Schonvermögen bis 60 000 Euro/Haushaltsvorstand oder eine sanktionsfreie Zeit von 6 Monaten bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten bzw. Zumutbarkeitskriterien für die Aufnahme einer Arbeit...