Wie Jobcenter Unterstützungsleistungen verschleppen
Sozialgericht Dortmund. Mit Urteil vom 06.09.2016 (Az.: S 27 AS 1528/14) verpflichtete die vorsitzende Richterin Moos das JobCenter Kreis Unna über einen Widerspruch vom 23.12.2013 zu entscheiden mit dem ein Bescheid vom 28.11.2013 angefochten worden war. Das JobCenter Kreis Unna hatte den Widerspruch ohne Prüfung in der Sache als unzulässig zurückgewiesen, weil „eine qualifizierte Vollmacht für das Verfahren“ fehlte und der Bevollmächtigte der Klägerin diese trotz Erinnerung am 02.01.2014...