"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Art 14 GG
Die geplante Regelbedarfserhöhung für das SGB II für 2022 ist unzureichend
3 Euro mehr im Monat. Das ist eine offene Verhöhnung von Millionen Betroffener. 3 Euro mehr im Monat. Das ist eine Präsentation von Menschenverachtung. In einem Beitrag vom 30.10.2021 greift Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker das Thema auf: "In einem aktuellen Gutachten von Prof. Lenze vom 30. September 2021 beschäftigt sich diese ausführlich mit der geplanten Regelsatzerhöhung für das Jahr 2022 auf dem Gebiet des SGB II, auch als Hartz IV umgangssprachlich bezeichnet. Sie kommt zu dem...