Erhöhungsklauseln in DEW21-Gas-Verträgen sind nichtig - Mieterverein Dortmund fordert die Rücknahme der Preiserhöhung vom 01.01.2013 – Betroffene müssen Widerspruch einlegen!
Wie bereits berichtet wurde, hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21.03.2013 (AZ: C-92/11) und nachfolgend der BGH mit Urteil vom 31.07.2013 (AZ: VIII ZR 162/09) Preisanpassungsklauseln der RWE AG für nichtig erklärt. Dieses Verfahren war im Jahr 2006 von der Verbraucherzentrale NRW eingeleitet worden, um die Wirksamkeit von Erhöhungsklauseln in damaligen RWE-Verträgen mit sog. Gas-Sonderkunden (Kunden außerhalb der sog. Grundversorgungstarife) überprüfen zu lassen. Die lange...