Betreuungsgeld: Genehmigte Anträge gelten
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt, hat das Bundesfamilienministerium eine erste Entscheidung getroffen. Diese lautet nach Informationen des Kreises: Bereits positiv beschiedene Betreuungsgeldbescheide bleiben durch die Entscheidung des Gerichtes unberührt und dienen auch weiterhin als Auszahlungsgrundlage. Klar ist: Niemand muss Geld zurückzahlen Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin....