Baugenehmigung, Naturschutz, Hausbau,Baulücke
Herne-Süd Bergstraße
Zu den Bau eines Mehrfamilienhauses im Landschaftsschutzgebiet ist eine Entscheidung gefallen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage des Bundes abgewiesen. Die erteilte Baugenehmigung ist für rechtens erklärt worden. Die Baugenehmigung verstoße nicht gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften. Eine Revision ist nicht zugelassen Teilquelle : radioherne.de