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Politik
Ein UN-Kennzeichen wird künftig nicht mehr zur Bestimmung der Abfallherkunft reichen. Nötig sind dann Personalausweis mit Schwerter Meldeanschrift. 
 | Foto: Stadt Schwerte

Wertstoffhof an der Schützenstraße:
Entsorgung nur noch für Schwerter Bürgerinnen und Bürger

Wer vom 1. April 2019 an auf dem Schwerter Wertstoffhof an der Schützenstraße seinen Abfall entsorgen möchte, sollte seinen Personalausweis dabei haben. Denn von diesem Tag an können nur noch Schwerterinnen und Schwerter den Wertstoffhof nutzen. Deshalb wird von den Anliefernden ein Personalausweis mit einer Meldeanschrift in Schwerte gefordert. Kann eine solche nicht nachgewiesen werden, wird die Annahme verweigert werden. Ein UN-Kennzeichen reicht als Nachweis nicht mehr aus. Der Wertstoffhof...

  • Schwerte
  • 28.02.19
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