Postwurfsendungen und informationelle Selbstbestimmung
Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, urteilte das Landgericht Lüneburg am 30.09.2011. Die Deutsche Post als Beklagte hat das Urteil (4 S 44/11) jetzt durch Revisionsverzicht rechtskräftig werden lassen. Geklagt hatte ein Lüneburger Rechtsanwalt. Nach Auffassung des Landgerichts Lüneburg stellen Postwurfsendungen, die der Empfänger erkennbar nicht wünscht,...