Wer zahlt

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Wer zahlt, wenn Halloween-Streiche ins Auge gehen? | Foto: © VZ NRW/adpic

Süßes oder Saures im Schadensfall
Wer zahlt, wenn Halloween-Streiche ins Auge gehen?

Süßes oder Saures im SchadensfallWer zahlt, wenn Halloween-Streiche ins Auge gehen?Glibber-Schleim im Briefkasten, Rasierschaum auf Autos, Senf oder Zahnpasta an Türklinken, Eierwürfe auf Hauswände: An Halloween geht es manchmal wild zu. Wer am 31. Oktober mit Süßem geizt, dem wird anschließend Saures gegeben – so der Brauch. Wenn bei dem Treiben Schäden angerichtet werden, stellt sich die Frage, wer dafür zahlt. Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt,...

  • Gelsenkirchen
  • 19.10.23
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