"Inklusion" – Nach den Sommerferien geht‘s los
Nach den Sommerferien gilt der Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung für die Jahrgangsstufen 1 und 5. In unserer Themenreihe zur Inklusion haben wir uns bei einigen weiterführenden Schulen umgehört, wie gut sie auf die neue Situation vorbereitet sind. In Einzelfällen seien bereits Kinder mit Behinderungen an der Fridtjof-Nansen-Realschule unterrichtet worden, erklärt deren Leiter Alfred Horn. Jetzt gebe es in den fünften Klassen einen Schüler mit einer Hörschädigung sowie je einen Schüler mit...