Weihnachtsgeld einfordern

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Die NGG weist darauf hin, dass auch Mini-Jobber haben Anspruch auf ein Weihnachtsgeld, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern im Betrieb ein solches zahlt. Foto: NGG

Weihnachtsgeld-Check
NGG empfiehlt genauen Check für Beschäftigten im Kreis Unna

Extra-Euros zum Jahresende: Arbeitnehmer im Kreis Unna, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollen prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Kreis Unna. Insbesondere für die 24.500 Menschen, die kreisweit lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“,...

  • Kamen
  • 30.11.19
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