Neue Corona-Verordnung ab 1. Dezember
Nur zwei Haushalte dürfen sich noch treffen
Das Land NRW hat heute die ab 1. Dezember gültigen Corona-Maßnahmen konkretisiert. Meist decken sie sich mit denen der Bund-Länder-Beratungen, die in der vergangenen Woche beschlossen worden waren. Hier ein Überblick: Soziale KontakteIn der Öffentlichkeit dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. WeihnachtenVom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Auch hier...