Ratgeber
Ausreiten nur mit Reitkennzeichen und neuer Jahresplakette
Auch wenn das Reiten im neuen Landesnaturschutzgesetz neu geregelt worden ist: Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss auch weiterhin ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Neu dagegen ist: Das Führen von Pferden ist dem Reiten gleichgestellt worden. Reiterinnen und Reiter benötigen daher ab sofort auch für das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald ein gültiges Reitkennzeichen. Ab sofort sind beim Kreis Recklinghausen,...