Was muss ich beachten

Beiträge zum Thema Was muss ich beachten

Ratgeber
Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen ab Montag (20. April) auch in Dorsten wieder viele Einzelhändler ihre Ladenlokale öffnen.  | Foto: Johannes Götte

Corona Dorsten
Viele Dorstener Einzelhändler dürfen ab Montag ihre Ladenlokale wieder öffnen

Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen ab Montag (20. April) auch in Dorsten wieder viele Einzelhändler ihre Ladenlokale öffnen. Die Vereinbarung gilt für alle Ladenlokale, deren Fläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt. Unabhängig von der Fläche dürfen zudem alle Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und Fahrradhandels sowie Buchhandlungen, Möbelhäuser und Babyfachmärkte wieder öffnen. In den Ladenlokalen gilt es zwingend, die vorgeschriebenen hygienischen Vorgaben...

  • Dorsten
  • 17.04.20
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.