Mieter sollten Rauchmelder nicht warten!
Das Gesetz ist vielleicht für den Laien nicht verständlich aber eindeutig. Der Wohnungseigentümer wird endlich auch in NRW verpflichtet Rauchmelder einzubauen, die Sicherheit der Mieter wird erhöht. Das Amtsgericht Lübeck hat am 05.11.2007 eine eindeutige Entscheidung getroffen: die Wartungskosten sind in vollem Umfang auf den Mieter umzulegen. Der Einbau selbst gehört damit zum Standard einer Mietwohnung. Anbetracht der älterwerdenden Bewohner wird es nicht ausreichen nur solitäre Rauchmelder...