Ratgeber
Die Freude an der Arbeit als Bürgerreporter ist mit dem DSGVO vorbei. Was bleibt übrig?
Das EU-Datenschutzrecht DSGVO tritt am 25. Mai in Kraft. Für Bürgerreporter und alle anderen Hobbyfotografen ist es bei einer Publikation von Veranstaltungen, wo Menschen erkennbar fotografiert worden sind, ohne ihre Einwilligung verboten, die Fotos zu veröffentlichen. Bestimmte Rechtanwälte und Firmen machen davon ihre Arbeit, nachzuforschen, ob fotografierte Personen in Veröffentlichungen ihre Einwilligung dafür gegeben haben. Wenn nicht, bekommt der Fotograf eine Abmahnung, womit sie viel...