Bundestagswahl: Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 20. Januar 2025
Durch die Auflösung des Bundestages findet die Bundestagswahl vorgezogen am 23. Februar 2025 statt. Dadurch ändern sich auch wichtige Fristen bei der Wahlvorbereitung. Die Wahlvorschläge der Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Bundestagswahl müssen spätestens zum 20. Januar 2025 um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter vorliegen. Auf diese Frist macht jetzt Kreisdirektor Dominik Schad aufmerksam. Er ist als Kreiswahlleiter für die Durchführung der Bundestagswahl in den Wahlkreisen 120 –...