GRÜNE im Kreistag: Kück plädiert für Wahlrecht mit 16 Jahren
In Nordrhein-Westfalen sind Jugendliche bei den Kommunalwahlen ab 16 Jahren wahlberechtigt. Auf Landes- und Bundesebene dürfen sie erst ab 18 Jahren wählen. In vier von 16 Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) gilt das Mindestalter 16 Jahre. Überall sonst muss man wie auch bei der Bundestagswahl 18 Jahre alt sein, um mitstimmen zu dürfen. „Das Wahlalter 18 ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kreistag Wesel. „Jugendliche...