Corona und Kommunalwahl
Neue Regelungen im Wahllokal
Aufgrund der seit dem 1. September gültigen Regelungen der Coronaschutzverordnung ist das Tragen einer Maske in Wahlräumen und innerhalb von Gebäuden sowie in Warteschlangen vor den Einrichtungen vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt für die Wahlvorstände und für die Wähler. Für die Mitglieder des Wahlvorstandes kann das dauerhafte Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden, wenn die Einhaltung des Abstandes untereinander und...