Bundestagswahl: Wahlschablone für Sehbehinderte
Am 22. September sind die Wähler aufgerufen, den 18. Deutschen Bundestag zu wählen – auch diejenigen Wähler, die aufgrund einer Erblindung oder einer hochgradigen Sehbehinderung den regulären Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe lesen und ausfüllen können. Damit dabei auch Menschen mit einer Sehbehinderung selbstständig und geheim wählen können, stellt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW im Auftrag des Landeswahlbüros Wahlhilfen in barrierefreier Form zur...