Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund informiert
Grab-Nutzungsrechte auf städtischen Friedhöfen laufen ab
Der städtische Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund in Wambel weist darauf hin, dass das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten, die im Jahre 1991 für 30 Jahre erworben wurden, spätestens mit Ablauf dieses Jahres erlischt. Falls in den darauffolgenden Jahren dort eine Erdbestattung bzw. eine Urnenbeisetzung erfolgte und deshalb das Nutzungsrecht über das Jahr 2021 hinaus verlängert wurde, läuft das Nutzungsrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt aus. Näheres, insbesondere der Zeitpunkt des Ablaufs des...