CDU kann Entscheidung des Wahlausschusses nicht nachvollziehen
Der Wahlausschuss hat sich am 25.4. gegen die Bildung eines dritten linksrheinischen Wahlbezirks entschieden. Damit kommt es weiterhin zu der unbefriedigenden Situation, nach der der Wahlbezirk 18 in einen rechtsrheinischen und einen linksrheinischen Teil zerschnitten wird. Diese Situation verstößt aus Sicht der CDU Büderich gegen §4 (2) des Kommunalwahlrechts NRW, in dem es heißt: „Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt...