Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Das Wahlbüro bittet alle Gladbecker zu überprüfen, ob sie eine Wahlbenachrichtigungskarte für die Bundestagswahl am 22. September erhalten haben. Diejenigen, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten ihr Recht auf Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses wahrnehmen, um sicher zu gehen, dass sie dort eingetragen sind und damit an der Wahl teilnehmen können. Das Wählerverzeichnis der Stadt Gladbeck wird vom 2. bis zum 6. September im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Zimmer E 61,...