Waffengesetz

Beiträge zum Thema Waffengesetz

Blaulicht
Foto: Karl Heinz Lehnertz

Polizei Bochum
Bochumer droht nach Streitigkeit mit Pistole

Am 13. März, gegen 3 Uhr, kam es in Bochum im Bereich des Bermudadreiecks nach einer Streitigkeit zu einem Bedrohungsdelikt. Zwischen zwei Essenern ( 20 / 22 ) und einer Wittenerin ( 27 ) kam es in einer Gaststätte an der Kortumstraße zu einem Streit. Hintergrund soll ein mögliches Diebstahlsdelikt in einer anderen Gaststätte gewesen sein. Im Rahmen der Auseinandersetzung verständigte die Wittenerin einen 20-jährigen Bochumer. Dieser erschien vor Ort und bedrohte die zwei Männer aus Essen mit...

  • Bochum
  • 14.03.22
  • 1
Überregionales
Bei der Kreispolizeibehörde Unna wurden insgesamt 1.065 Waffen abgegeben - davon stammten 362 aus illegalem Besitz. Foto: Polizei im Kreis Unna

Kreis Unna: Bis zum 1. Juli konnten illegale Waffen straffrei abgegeben werden

Die Polizei im Kreis Unna zieht positive Bilanz nach einjähriger Waffenamnestie: 362 illegale Gewehre, Pistolen und Munition konnten bis zum 1. Juli diesen Jahres abgegeben werden.  Bis zu Beginn diesen Monats war es gemäß § 58 Abs. 8 Waffengesetz möglich, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Polizeibehörden abzugeben. Bei der Kreispolizeibehörde Unna wurden insgesamt 1.065 Waffen abgegeben - davon stammten 362 aus illegalem Besitz. Abgegeben wurden: - 493 Langwaffen...

  • Kamen
  • 12.07.18
Ratgeber
Archivfoto

Waffen abgeben

Oberhausen. Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt und diese bei einer Polizeidienststelle oder Waffenbehörde abgibt, wird wegen des unerlaubten Besitzes derzeit nicht bestraft. Grundlage ist die aktuelle Amnestie-Regelung vom 6. Juli 2017 bis 1. Juli 2018 gilt. Ziel ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale Waffen, straffrei und unbürokratisch abzugeben. Darunter fallen beispielsweise Nunchakus, Wurfsterne und Butterfly-Messer. Wichtiger polizeilicher Hinweis: Der Transport...

  • Oberhausen
  • 31.01.18
Ratgeber
Schusswaffen können bis zum 1. Juli 2018 straffrei bei der Polizei abgegeben werden. Foto: Archiv

Änderungen im Waffengesetz: Straffrei abrüsten

Am 6. Juli 2017 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer ergeben sich in erster Linie Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Außerdem wird es für einen befristeten Zeitraum möglich sein, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei der Waffenbehörde und den Polizeidienststellen abzugeben. Nach den neuen Regelungen zur Aufbewahrung reicht es nicht mehr aus, Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe...

  • Haltern
  • 06.07.17
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