Waffengesetz

Beiträge zum Thema Waffengesetz

Ratgeber
Für bestimmte Waffen und Waffenteile gelten seit dem 1. September 2020 neue Regelungen. Die Übergangsfrist endet am 1. September 2021. Nach Ablauf der Frist drohen strafrechtliche Konsequenzen nach dem Waffengesetz. | Foto: Symbolbild Pixabay

Neue Regelungen
Frist für Waffenbesitzer läuft am 1. September ab

Für bestimmte Waffen und Waffenteile gelten seit dem 1. September 2020 neue Regelungen. Die Übergangsfrist endet am 1. September 2021. Nach Ablauf der Frist drohen strafrechtliche Konsequenzen nach dem Waffengesetz. Folgende Waffen und Waffenteile sind davon betroffen: bisher freie Waffenteile, wie z. B. Gehäuse und VerschlussträgerSalutwaffen (Ausschließlich zum Abfeuern von Kartuschenmunition umgebaute Waffen)"große Magazine" (Ladekapazität mit mehr als 20 Patronen für Kurz- und 10 Patronen...

  • Dorsten
  • 20.07.21
Überregionales
Bei der Kreispolizeibehörde Unna wurden insgesamt 1.065 Waffen abgegeben - davon stammten 362 aus illegalem Besitz. Foto: Polizei im Kreis Unna

Kreis Unna: Bis zum 1. Juli konnten illegale Waffen straffrei abgegeben werden

Die Polizei im Kreis Unna zieht positive Bilanz nach einjähriger Waffenamnestie: 362 illegale Gewehre, Pistolen und Munition konnten bis zum 1. Juli diesen Jahres abgegeben werden.  Bis zu Beginn diesen Monats war es gemäß § 58 Abs. 8 Waffengesetz möglich, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Polizeibehörden abzugeben. Bei der Kreispolizeibehörde Unna wurden insgesamt 1.065 Waffen abgegeben - davon stammten 362 aus illegalem Besitz. Abgegeben wurden: - 493 Langwaffen...

  • Kamen
  • 12.07.18
Ratgeber
Schusswaffen können bis zum 1. Juli 2018 straffrei bei der Polizei abgegeben werden. Foto: Archiv

Änderungen im Waffengesetz: Straffrei abrüsten

Am 6. Juli 2017 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer ergeben sich in erster Linie Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Außerdem wird es für einen befristeten Zeitraum möglich sein, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei der Waffenbehörde und den Polizeidienststellen abzugeben. Nach den neuen Regelungen zur Aufbewahrung reicht es nicht mehr aus, Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe...

  • Haltern
  • 06.07.17
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