Politik
Berücksichtigungsgebot für Verwaltung
Klimaanpassungsgesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am 17.11.23 das Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Für die Verwaltung in Stadt, Kreis und Land ist in diesem Gesetz insbesondere das neue Berücksichtigungsgebot neu: "Mit einem Berücksichtigungsgebot wird dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen.Die Länder sollen...