VRR-Tickets bleiben gültig
Unterwegs mit Bus und Bahn
Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) reagieren auf die aktuellen Einschränkungen im Alltags- und Arbeitsleben im Zusammenhang mit dem Coronavirus und bieten eine einfache Kulanzregelung, wenn Kundinnen und Kunden ihre Zeitfahrausweise nicht oder nur teilweise nutzen. Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungsdauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstattet....