Blaulicht
Vortäuschen einer Straftat mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet
Ein 68-Jähriger kassierte heute vom Strafrichter wegen Vortäuschens einer Straftat 600 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Das „ursächliche Missgeschick“ des Angeklagten kann leicht jedem passieren. Er touchierte im Dezember 2019 in Hattingen beim Befahren eines Parkdecks einen Pfosten und beschädigte dabei sein Auto. Nun war er allerdings nur der Fahrer des PKW. Eigentümer und Halter war sein Arbeitgeber, der ihm den PKW zur Verfügung gestellt hatte. „Ich war so dumm und hatte...