Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Registrierung verhindert Bestellung eines gerichtlichen Betreuers
Westfälische Notarkammer. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Krankheit, Unfällen oder Behinderung nicht mehr in der Lage, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Derzeit werden etwa 1,3 Millionen Personen in Deutschland von einem gerichtlich bestellten Fürsorger betreut. Wer sich auch für den Betreuungsfall seine Selbstbestimmung erhalten will, sollte bereits in gesunden Tagen vorsorgen und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen. Bevollmächtigte im Bedarfsfall...