Düsseldorf: Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus ausgeweitet
Allgemeinverfügung: Öffentliche Veranstaltungen ab Mittwoch, 18. April, untersagt
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus eine Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen. Darin wird das bereits bestehende Veranstaltungsverbot für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern erweitert. Ab Mittwoch, 18. März, gilt, dass jegliche öffentliche Veranstaltung - einschließlich Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkten - im Düsseldorfer Stadtgebiet untersagt ist. Von V. Paulat Das Verbot gilt auch für...