Zum Schutz der stillen Feiertage im November
Das Ordnungsamt bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 13. November und Totensonntag am 20. November als stille Feiertage geschützt sind. An diesen stillen Feiertagen sind zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten: – Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr – sportliche und ähnliche Veranstaltungen...