Rodung während der Vogelschutzzeit
Untere Naturschutzbehörde Duisburg erteilt Sondergenehmigung zur Rodung während der Vogelschutzzeit
Hecken, Gebüsche und Efeu dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Das ist im §39 des Bundesnaturschutzgesetzes verbindlich geregelt. Die Untere Naturschutzbehörde Duisburg hat für das Grundstück Dahlmannstraße / Weseler Straße in 47169 Duisburg eine Sondergenehmigung erteilt. Am 3, und 4. März wurde damit begonnen, das gesamte Grundstück zu roden. Lt. einem Anruf bei der Stadt Duisburg am 3 März wurde die Genehmigung von Dr. Kricke...