Natur + Garten
Bundesnaturschutzgesetz
Radikaler Heckenschnitt in der Brutsaison verboten
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ab heute, 1. März, verboten, Hecken zu schneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen. Dies gilt bis zum 30. September, informiert die Stadt Mülheim an der Ruhr. Der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder zur Gesunderhaltung bleibt von dieser Regelung jedoch unberührt. Das auf die Vegetationsperiode beschränkte Verbot soll dem Erhalt von Gehölzstrukturen für Niststätten in der Brutsaison (Schutz von...