Vogelgrippe: Stallpflicht komplett aufgehoben
Geflügelhalter können aufatmen: Die Ende November angeordnete Stallpflicht zum Schutz der Nutzgeflügelbestände vor der Geflügelinfluenza (H5N8) ist komplett aufgehoben. Das teilt die Kreis-Veterinärbehörde mit. Mit Wirkung vom 17. März nicht mehr gültig ist die Verordnung damit auch für Nutzgeflügelbestände in Bönen, Fröndenberg, Selm, Unna und Werne. In Bergkamen, Holzwickede, Kamen, Lünen und Schwerte war die Stallpflicht wegen einer niedrigeren Geflügeldichte schon Anfang Februar aufgehoben...