Antworten der Verwaltung zur erweiterten Maskenpflicht und Verweilverbot am Rhein
Viel Aufwand konnte den Anstieg der 7-Tages-Inzidenz nicht verhindern
Am 24. Februar hatte die Stadtverwaltung Düsseldorf unter der Überschrift „Coronaschutz: Erweiterte Maskenpflicht und Verweilverbot“ erklärt, dass „das Maskenpflichtgebiet "Altstadt" am Rheinufer von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse ausgeweitet und die Maskenpflicht täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert [wird]. Ergänzend gilt an Wochenenden freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages, im Maskenpflichtgebiet "Altstadt" - einschließlich der Erweiterung...