Ratgeber
Verwaltungsgericht Minden: Zwillingseigenschaft schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage
Mit Urteil vom 17. Januar 2013 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die Klage eines Fahrzeughalters gegen eine ihm erteilte Fahrtenbuchauflage abgewiesen. In einem Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß hatte der Kläger angegeben, das Fahrzeug werde auch von seinen beiden Söhnen geführt. Bei den Beiden handele es sich um eineiige Zwillinge. Die Söhne selbst erklärten, sich zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes im Fahrzeug befunden zu haben; wer von ihnen das Fahrzeug geführt habe,...