Kreis Recklinghausen darf neugewählten Kreisdirektor vorerst nicht ernennen
Der Kreis Recklinghausen darf die zum 1. Juli 2023 zu besetzende Stelle einer Kreisdirektorin / eines Kreisdirektors vorläufig nicht mit dem gewählten Bewerber besetzen. Dies hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen beschlossen. Der Antragsteller ist seit dem Jahr 2007 Kreisdirektor und Kämmerer des Kreises Recklinghausen. Der Kreistag hatte entschieden, die Stelle zum Ende seiner bis zum 30. Juni 2023 laufenden Amtszeit öffentlich auszuschreiben. Mit der Suche geeigneter...