Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt
Einer Duisburger Bürgerin ist es nicht untersagt, in der Duisburger Innenstadt alkoholische Getränke zu konsumieren oder solche Getränke zum Zweck des Konsums mit sich zu führen. Ein entsprechendes Verbot der Stadt Duisburg ist rechtswidrig. Das hat heute die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit soeben in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden. Der Rat der Stadt Duisburg hatte in seiner Sitzung vom 8. Mai 2017 die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung...