"bis auf weiteres"
Bundessozialgericht konkretisiert die Anforderungen an Eingliederungsvereinbarungen
Seit Jahren rügt RA Lars Schulte-Bräucker, Justiziar des Vereins aufRECHT e.V. die Verfahrenspraxis des Jobcenter Märkischer Kreis bei der Abfassung von Eingliederungsvereinbarungen. Er hat bereits etliche Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund (Beschl. v. 24.08.2018 - S 27 AS 430/18 ER) und dem LSG NRW (19.11.2018, Az. L 12 AS 1528/18 B ER) zugunsten seiner Mandanten gewinnen können, weil das Jobcenter Märkischer Kreis darauf abstellt eine unbegrenzte Geltungsdauer der „Verträge“...