Ratgeber
Tätigkeiten in den Semesterferien
AOK informiert über Versicherungspflicht für Studierende
Auch Studenten im Kreis Unna nutzen die Semesterferien gerne, um ihr Einkommen aufzubessern. Hierbei gilt es folgende Regeln zu beachten: Wenn die kurzfristige Beschäftigung nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, bleiben Studenten in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei. In der derzeitigen Corona-Krise wurde diese Regel auf höchstens fünf Monate und 115 Arbeitstage erhöht. Kreis Unna. „Die coronabedingte...