Versicherungspflichtgrenzen
Ab 2025 gelten höhere Versicherungspflichtgrenzen / Viele Arbeitnehmende aus Gelsenkirchen sind jetzt davon betroffen
Gelsenkirchen, Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, steigt zu Beginn des neuen Jahres von 69.300 Euro auf 73.800 Euro. Das hat Auswirkungen für viele tausend Arbeitnehmende auch in Gelsenkirchen. Denn deren gesetzliche Krankenversicherungspflicht endet, wenn das Jahresgehalt diese JAE-Grenze übersteigt. „Wir empfehlen in diesen Fällen eine freiwillige Weiterversicherung bei der gesetzlichen...