Ratgeber
Unwetter
Sturmschäden schnell der Versicherung melden
Sturmtief „Eberhard“ hat auch im Kreis Wesel für abgedeckte Dächer und umgestürzte Bäume gesorgt. Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. „Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen oder die Feststellung erschweren könnte – sonst wird in vielen Fällen der Versicherungsschutz teilweise oder komplett riskiert“, warnt die Verbraucherzentrale NRW in Wesel. Gefahrenquellen dürfen und...