Versicherung

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Ratgeber
Foto: Frank Heldt

Unwetter: Sturmschäden schnell der Versicherung melden

Blitzeinschlag, überflutete Straßen, voll gelaufene Keller und blockierte Bahnstrecken. Die Regulierung von Schäden, die das Unwetter an Pfingstmontag mit abgedeckten Dächern und umgeknickten Bäumen angerichtet hat, ist in der Regel ein Fall für die Versicherung. Verschiedene Policen springen ein, um Schäden finanziell auszugleichen, so die Verbraucherzentrale NRW. „Sturmschäden müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen...

  • Gladbeck
  • 10.06.14
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