Versammlungsverbot

Beiträge zum Thema Versammlungsverbot

Ratgeber
Die Stadt Unna verzichtet auf Böllerverbotszonen, wird aber das Versammlungsverbot kontrollieren. | Foto: Lorenzen  / pixelio.de

Ordnunsgamt kontrolliert Ansammlungs- und Versammlungsverbot
Stadt verzichtet auf Böllerverbotszonen

Die Kreisstadt Unna verzichtet am Silvestertag auf die Ausweisung von Verbotszonen für das öffentliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern und die Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen. In diesem Zusammenhang wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung der Ankauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik untersagt ist. Zudem sieht die Coronaschutzverordnung für den 31. Dezember und 1. Januar ein...

  • Unna
  • 19.12.20
Vereine + Ehrenamt

Montagsfrühstück der AWO Goch
AWO Montagsfrühstück fällt aus

Die Bundesländer haben bis auf weiteres ein bundesweites Versammlungsverbot wegen des grassierenden Coronavirus erlassen. Auch die Seniorentagesstätte Goch Am Markt15 ist aus diesem Grund auf unbestimmte Zeit geschlossen worden. Alle Veranstaltungen wurden daher komplett abgesagt. Somit entfällt auch das jeweils am ersten Montag im Monat angebotene AWO Frühstück bis auf weiteres. Sobald das Versammlungsverbot gelockert oder wieder aufgehoben wird, informieren die Ehrenamtler des Vorstands der...

  • Goch
  • 01.04.20
Blaulicht
Polizei und Ordnungsamt (siehe Foto) kontrollieren in Gladbeck konsequent die Einhaltung der Coronaschutzverordnung. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern und sogar Strafverfahren rechnen. | Foto: Kariger/STADTSPIEGEL Gladbeck

Strenge Kontrollen auch in Gladbeck
Verstöße gegen Coronaschutzordnung können sehr teuer werden

Ein Kommentar Die Düsseldorfer Landesregierung macht Druck - auch auf die Gladbecker, die sich einfach nicht an die Vorgaben der Coronaschutzverordnung halten wollen. Vor wenigen Tagen wurde ein eilig zusammengestellte Straf- und Bußgeldkatalog vorgelegt. Ein Bußgeldkatalog, der es in sich hat. So werden öffentliche Ansammlungen von mehr als zwei Personen - es gelten nur wenige Ausnahmen - mit einer Buße von 200 Euro geahndet. Pro Person versteht sich. Und wer einer mehr als zehnköpfigen Gruppe...

  • Gladbeck
  • 28.03.20
  • 1
  • 2
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.