Versammlungen

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Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen: Eigentümerversammlungen sind möglich
Haus & Grund Hilden informiert

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 10. November eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Darin hat das Land auf Bitten von Haus & Grund explizit klargestellt: Wohnungseigentümer dürfen ihre Versammlungen auch im November durchführen. Wohnungseigentümer können trotz der geltenden Corona-Schutzverordnung in NRW auch im November Eigentümerversammlungen abhalten. „Die Landesregierung hat klargestellt: Sitzungen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind in NRW mit bis zu 20 Personen...

  • Hilden
  • 22.11.20
LK-Gemeinschaft

Haus & Grund Grafschaft Moers informiert zu Krisenregeln im Wohnungseigentum
Eigentümerversammlungen besser verschieben

Jetzt in der ersten Jahreshälfte hat sie eigentlich Saison: Die Eigentümerversammlung. Die aktuelle Corona-Situation macht deren Durchführung unmöglich. Die Wohnungseigentümer werden dadurch aber nicht handlungsunfähig.„Aufgrund der behördlichen Kontaktbeschränkungen sind Versammlungen von mehr als zwei Personen derzeit verboten. Damit müssen fast alle Eigentümerversammlungen ausfallen“, erklärt Michael Buser. Der Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers kann nur eine kleine Ausnahme...

  • Moers
  • 21.04.20
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