Düsseldorf: Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte werden für April ausgesetzt
Einheitliche Lösung in NRW
Hinsichtlich der Erstattung von Kinderbetreuungskosten hat das Land Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Lösung ermöglicht: Für den Monat April müssen in Düsseldorf keine Elternbeiträge gezahlt werden. Darüber hinaus wird für die städtischen Einrichtungen auch das Verpflegungsentgelt für den Monat April ausgesetzt. Von A. Mester Wenn Eltern ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen sie nichts weiter veranlassen. Ist ein Dauerauftrag eingerichtet, sollte er für den Monat April ausgesetzt...